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Informationen zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

 

RSH POLYMERE GmbH ist bemüht, ihre Website im Einklang mit § 12a des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen. Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates („European Accessibility Act“ (EAA)).

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.rshpolymere.de.

 

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

 

Diese Website ist teilweise barrierefrei. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer Selbstbewertung und vorgenommenen automatisierten Analyse gemäß der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte“ (WCAG) in der Version 2.1.

Für die Prüfung wurden alle Inhaltsseiten analysiert und die Fehler – soweit möglich – behoben.

Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Zugänglichkeit weiter zu verbessern.

 

 

Nicht barrierefreie Inhalte

 

Folgende Inhalte sind derzeit nicht oder nur eingeschränkt barrierefrei:

·         Bilder ohne Alternativtexte (z. B. im Startseiten-Slider)

·         Farbkontraste in einigen Bereichen sind unzureichend

·         Eingeschränkte Tastaturnavigation (z. B. Untermenüs)

·         PDFs oder eingebettete Dokumente sind ggf. nicht barrierefrei

 

 

Erstellung und Aktualisierung dieser Erklärung

 

Diese Erklärung wurde am 01.07.2025 erstellt.

 

 

Barrieren melden – Feedback geben

 

Wenn Sie auf Barrieren auf unserer Website stoßen oder Hinweise zur Barrierefreiheit geben möchten, kontaktieren Sie uns gerne:

RSH POLYMERE GmbH

Großmoorring 16-18

21079 Hamburg


info@rshpolymere.de
+49 (0) 40 767 393 - 0 

 

 

Durchsetzungsverfahren

 

Sollten Sie innerhalb von 6 Wochen nach Ihrem Feedback keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungs – und Überwachungsstelle wenden. Die zuständige Marktüberwachungsbehörde für Fragen der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) mit Sitz in Magdeburg (Sachsen-Anhalt).

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (in Errichtung)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg

eMail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de oder
Telefon: +49 391 - 567 4530

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